Damit die nachhaltige, qualitative Entwicklung des touristischen Angebotes möglich ist, braucht es u.a. raumplanerische Grundlagen. Deshalb werden touristische Interessenspunkte im Regionalen Richtplan eingetragen.
Touristische Sehenswürdigkeiten oder Interessenspunkte liegen oft ausserhalb der raumplanerischen Bauzonen. Damit eine qualitative Entwicklung möglich ist, braucht es daher spezielle Einträge im Richtplan – sogenannte «Points of Interest». Die SZO erarbeitete mit den Gemeinden und der Regionalplanung Zürcher Oberland (RZO) die Kriterien. Ziel ist es, eine regional einheitliche Praxis zu etablieren und den touristischen Gestaltungswillen sichtbar zu machen bzw. eine qualitative Entwicklung zu ermöglichen.
Ein touristischer «Point of Interest», kurz POI, ist eine öffentliche Infrastruktur oder ein touristischer Leistungserbringer (z. B. Restaurant), über den bei den Gemeinden Einigkeit besteht, dass sein Bestand und seine Entwicklung von regionaler Relevanz sind. Er erfüllt folgende Kriterien:
Gemeinden können potenzielle touristische POIs mit einem Erfassungsblatt konkretisieren. Dieses wird im Anschluss zur Prüfung eines Eintrages im Regionalen Richtplan bei der Regionalplanung Zürcher Oberland eingereicht. Es enthält nebst den Angaben zum Objekt eine Einschätzung der Standortförderung Zürioberland wie auch der Standortgemeinde.